Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Wir sind ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro. Damit gelten wir als Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nr. 17 BFSG. Nach aktueller Gesetzeslage sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, von den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und Online-Shops ausgenommen.

Trotzdem ist es uns wichtig, unsere Website für dich so barrierefrei und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Solltest du auf Barrieren stoßen oder Unterstützung bei der Nutzung unserer Website benötigen, melde dich gerne bei uns – wir helfen dir jederzeit weiter.